Struktur
des Netzwerkes ‚Frauen und Gesundheit' NRW

Auf der Grundlage von Transparenz, gemeinsamer Verantwortung und Konsensprinzip vernetzen sich Organisationen und Institutionen (die landesweit tätig sind oder landesweite Bedeutung haben) und Einzelpersonen, in deren Tätigkeitsfeld mindestens ein Teilschwerpunkt Frauen oder Gesundheit vorhanden ist.
"Netzwerkerin" oder "Netzwerker" zu sein bedeutet, aktiv die Programmatik umzusetzen und das Netzwerkgeschehen mitzugestalten.
Über Neuaufnahmen entscheidet das Plenum

Das Netzwerkplenum trifft sich 2 mal jährlich. Es entscheidet über Richtung und Aktivitäten des Netzwerkes, wählt aus seiner Mitte den Arbeitsausschuß und die Sprecherinnen auf die Dauer von 2 Jahren.
Die Sprecherinnen repräsentieren gemeinsam und nach Absprache mit der Koordinationsstelle das Netzwerk nach außen.
Der Arbeitsausschuß soll das Spektrum des Netzwerkes widerspiegeln und jeder inhaltliche Bereich (wie z.B. Gesundheitssystem, Frauenorganisationen, Forschung und Lehre usw.) durch mindestens eine und maximal zwei Frauen vertreten sein. Der Ausschuß greift die inhaltlichen Impulse des Netzwerkes auf und setzt ggf. selbst Impulse für das Plenum. Der Ausschuß tagt neben den zwei Netzwerktreffen noch 2 mal jährlich, um die Netzw
erktreffen vorzubereiten und die weitere Planung zu gestalten.
Die Koordinationsstelle übernimmt geschäftsführende und organisatorische Aufgaben. Sie hat hierbei die Federführung für die Öffentlichkeitsarbeit und Steuerungsfunktion für die gesamte Netzwerktätigkeit.
Daneben ist es möglich, projekt- und themenbezogene Arbeitsgruppen zu bilden.

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