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"Gewalt
gegen Frauen -
eine interdisziplinäre Herausforderung für das Gesundheitswesen"
Stellungnahme anhand des Fragenkatalogs der Enquete-Kommission (Forum4)
Qualifizierung
und interdisziplinäre Vernetzung sind prioritäre Ziele!
Ziele: Sensibilisierung,
Information und Fortbildung der Ärzteschaft und des medizinisch-pflegerischen
Personals; regionale, interdisziplinäre Vernetzung; Entwickung abgestimmer
regionaler Handlungskonzepte
Umsetzungsschritte:
Sensibilisierung und Qualifizierung
Entwicklung
qualifizierten Informationsmaterials (Sachinformation, Anleitung zur Diagnostik
und Dokumentation, Weitergabe der Adressen von Beratungsstellen an Ärzte
und Ärztinnen, Krankenhäuser, Praxen)
Verbreitung
dieses Materials in Verbindung mit einer begleitenden Öffentlichkeitskampagne
im Gesundheitssystem
Entwicklung
und Durchführung eines qualifizierten Fortbildungsangebots durch
ein interdisziplinär besetztes Team
Vernetzung
konzertierte
Aktion zur Behandlung des Themas in den zentralen politischen Gremien
(Runder Tisch, Landesgesundheitskonferenz, Kommunale Gesundheitskonferenzen)
Einbezug
des Gesundheitssystems in die regionalen Runden Tische zu häuslicher
und sexualisierter Gewalt
modellhafter
Aufbau von Verbundprojekten vor Ort
Adressatinn/-en:
Ärzte, Ärztinnen, medizinisch-pflegerisches Personal, regionale
und kommunale Akteure und Akteurinnen
Angebote
der Koordinationsstelle:
Fachberatung
und Fachkompetenz
Mitwirkung
an der Erarbeitung von Materialien
Sensibilisierung
landesweit tätiger Organisationen aus Frauen- und Gesundheitspolitik
Entwicklung
von Fortbildungskonzepten und Vermittlung kompetenter AnsprechpartnerInnen
und ReferentInnen
Erstellung
eines Readers mit relevanter Literatur, grundlegenden Dokumenten, Material
und Projektbeschreibungen zum Thema aus anderen Bundesländern
Einbindung
in bundesweite Vernetzungsstrukturen zum Thema (BKF, Nationales Netzwerk)
Netzwerk:
Die 4. Tagung des Netzwerkes am 07. Februar 2003 hatte "Gewalt und
gesundheitliche Versorgung" zum Thema. Weitergehende Aktivitäten
des Netzwerkes:
Arbeitsgruppe
"Gewalt und gesundheitliche Versorgung"
Pressererklärung
zum Thema Gewalt als Gesundheitsrisiko für Frauen' anlässlich
des Internationalen Tags der Gesundheit am 07.04.2003
Herausgabe
eines Inforundbriefs mit Beiträgen zum Themenschwerpunkt Gewalt
und Gesundheit'
Erstellung
eines Fachartikels für die Ärzteblätter
Anschreiben
an die Ärztekammer Westfalen-Lippe, um die Dringlichkeit des Themas
zu unterstützen
Das
Thema wird weiterhin präsent im Netzwerk sein.
Gewalt-Screening
einbinden in die Berufsethik!
Ziel:
Enttabuisierung von Gewalterlebnissen; Akzeptanz der Gewaltproblematik
als gesellschaftliche Realität und Ursache für vielfältige
gesundheitliche Beeinträchtigungen von Frauen und Mädchen; Mitwirkung
an einer gesellschaftlichen Ächtung häuslicher und sexualisierter
Gewalt und einer sensiblen und fachkompetenten Unterstützung für
die Betroffenen
Umsetzungsschritte:
Gewalterlebnisse als mögliche Ursache bei Diagnostik und Behandlung
mitzudenken, muß Teil ärztlichen und medizinisch-pflegerischen
Handelns werden, unabhängig davon, ob die Frage nach Gewalterlebnissen
gestellt und wie sie beantwortet wird. Screening kann ein Schritt auf
dem Weg dorthin sein. Es signalisiert den betroffenen Frauen, dass die
Problematik bekannt ist und sie nicht alleine mit diesen Erfahrungen sind.
Umfragen zeigen, daß die Mehrzahl der Betroffenen beklagt, nie auf
mögliche Gewalterfahrungen angesprochen worden zu sein. Das Erlebnis
und nicht die Frage danach ist bedrohlich und traumatisierend.
Screening muß allerdings zwingend eingebettet sein in einen Prozeß
der Fortbildung und Schulung. Leitlinien und Qualitätsstandards zum
Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen, die sich an den Grundsätzen
des Empowerments und der Selbstbestimmung der Frau orientieren, sollten
möglichst vorhanden sein. Standardmäßiges Abfragen von
Gewalterlebnissen muß Sinn machen und zum Behandlungssetting (Anlaß
der Behandlung oder BehandlerIn-Patientin-Beziehung) passen.
Adressatinn/-en: Professionelle im Gesundheitssystem
Offene Fragen: Datenschutz: wer hat die Kontrolle über
die Information? Hierzu müssen patientinnenorientierte Regelungen
getroffen werden.
Modellprojekte
anregen und fördern!
Ziel:
Anreize schaffen für die verbesserte Erfüllung des Versorgungsauftrages
hinsichtlich des Erkennens von Gewalt als möglicher Ursache von Krankheiten
und Beschwerden
Umsetzungsschritte:
Initiierung von Modellprojekten als erster Schritt
Wichtig ist, dass politisch die Bedeutung des Themas herausgestellt wird
(s. unsere Erfahrungen zum Thema Frauen und Gesundheit'). Zweifel
bestehen, inwieweit sich ein stark tabuisiertes Thema wie Gewalterfahrungen
und der Umgang damit für den Wettbewerb eignet und ob Auszeichnungen
als Anreiz ausreichen, um sich des Themas im Gesundheitswesen anzunehmen.
Modellprojekte, die über die Region hinaus ausstrahlen und deren
Erkenntnisse übertragbar sind, wie z. B. SIGNAL in Berlin scheinen
hier ein erfolgsversprechender, gangbarer Weg zu sein.
Gewaltschutzkonzepte
in bestehende Strukturen implementieren!
Ziel:
Strukturelle und personelle Verankerung; Entwicklung abgestimmter und
tragfähiger Handlungskonzepte
Umsetzungsschritte:
Die Entwicklung institutionenspezifischer Handlungskonzepte erscheint
auf jeden Fall gut und sinnvoll im Zusammenhang mit der Entwicklung von
Leitlinien, Qualitätsstandards und begleitet durch Fortbildung. Wichtig
ist, dass nicht ein Verfahren zur Umsetzung und Implementierung als Standard
vorgeben wird, sondern Konzepte an die Strukturen und Möglichkeiten
der einzelnen Krankenhäuser ansetzen und angepasst werden. Möglich
wäre, eine Gewaltschutzbeauftragte einzusetzen. Eine andere Variante
könnte sein, die Qualitätsbeauftragten mit dem Thema zu betrauen.
Verschiedene mögliche Formen sollten erprobt und evaluiert werden.
Adressatinn/-en: Krankenhäuser, Kliniken
Offene Fragen: Besondere Aufmerksamkeit muß darauf
liegen, daß entsprechende Gewaltschutzkonzepte in den Institutionen
breit verankert sind und das Thema nicht "abgeschoben" wird,
Gewaltschutzbeauftragte z.B. lediglich eine Alibifunktion haben.
Bei
allen Maßnahmen gilt es, Interprofessionalität und Interdisziplinarität
sicherzustellen!
Ziel:
Überwinden von Versorgungsbrüchen, Nutzung vorhandener Ressourcen
und Kompetenzen
Umsetzungsschritte:
Die Schnittstellenproblematik im Gesundheitssystem mit den dazugehörigen
Reibungsverlusten und Nachteilen für die PatientInnen ist bekannt.
Unabhängig davon wird Gewalt als möglicher Hintergrund von Erkrankungen
insgesamt zu wenig erkannt. Es liegen aber bisher keine Daten und Erkenntnisse
vor, inwieweit die Schnittstellenproblematik hier verstärkend wirkt.
Das größere Problem ist hier möglicherweise die unzureichende
interprofessionelle Kommunikation und Akzeptanz. Es müssen Maßnahmen
getroffen werden, die dazu beitragen, daß die unterschiedlichen
Berufsgruppen voneinander profitieren und lernen und die vorhandene Expertise
z. B. aus Beratungsstellen und auf Gewalt spezialisierten Einrichtungen
Eingang findet. In regionalen und kommunalen Vernetzungen sowie bei der
Umsetzung von Implementierungsprozessen ist unbedingt darauf zu achten,
daß Interprofessionalität und Interdisziplinarität gewährleistet
ist.
Fachgesellschaften
und Berufsverbände aktivieren!
Ziele:
Sammlung und Bereitstellung qualifizierten Informationsmaterials; Entwickulng
von Leitlinien und Qualitätsstandards
Umsetzungsschritte:
Fachgesellschaften und Berufsverbände sollen auf dem Hintergrund
ihrer Fachlichkeit die relevanten Materialien zusammenstellen. Die Koordinationsstelle
bietet diesbezüglich in NRW Unterstützung an. Hier bietet sich
möglichst koordiniertes und ressourcenschonendes Vorgehen an, d.h.
möglichst viel von dem profitieren, was bereits entwickelt wurde
und vorhandene Kompetenzen nutzen.
Adressatinn/-en: Fachgesellschaften und Berufsverbände
Gewalt
als Baustein in Aus-, Fort- und Weiterbildung integrieren!
Ziel:
Das Thema Gewalt wird integrierter und verpflichtender Baustein in Aus-,
Fort- und Weiterbildung
Umsetzungsschritte:
Alle Berufsgruppen sind angehalten, zu erarbeiten, in welcher Weise sie
mit dem Thema Gewalt Berührung haben und konfrontiert werden und
den entsprechendes Informations- und Fortbildungsbedarf daraus abzuleiten.
Für bestimmte Berufsgruppen wie GynäkologInnen, ZahnärztInnen,
AllgemeinärztInnen und PsychiaterInnen sollte die Auseinandersetzung
mit dem Thema verpflichtend sein (ähnlich wie in den USA, wo die
Teilnahme an einem Training zu Gewalt Voraussetzung für die Niederlassung
als FachärztIn ist). Für andere Berufsgruppen könnte es
zunächst ein optionales Weiterbildungsangebot geben.
Um einen angemessenen Umgang mit den Betroffenen entwickeln zu können,
muß ein Teil der Fortbildung der Selbstreflexion gewidmet sein.
Das Gewaltthema löst immer auch eigene Betroffenheit aus und ist
vielfach von Berührungsängsten geprägt. Die Aufgabe ist,
auf diesem Hintergrund professionelles Handeln, Empathie und Sensibilität
zu entwickeln.
Adressatinn/-en: alle Berufsgruppen im Gesundheitssystem
Rahmenbedingungen:
Studienordnungen, Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungscurricula
sind zu überarbeiten und zu ergänzen. Hierfür gilt es die
einzelnen Akteurinnen und Akteure zu gewinnen (Bundes- und Landesärztekammern,
Fachgesellschaften, Ministerien, Hochschulen etc.).
Entwicklung von Qualitätsstandards
und Leitlinien:
Als ergänzendes Instrumentarium ist die Erarbeitung
von einheitlichen Leitlinien und Qualitätsstandards für die
Behandlung von gewaltbetroffenen Frauen notwendig. Für ihre Erarbeitung
ist die Einbindung der Expertise der unterschiedlichen Berufsgruppen im
Gesundheitsbereich im Sinne der Interdisziplinarität und Interprofessionalität
sicherzustellen.
Offene Fragen:
Datenschutz
gewährleisten!
Wer hat die Kontrolle über die Angaben der Patientin?
Wer entscheidet, an wen diese Informationen weitergegeben werden? Problem:
Stigmatisierung von Gewaltopfern. Wo sind die Informationen gut aufgehoben?
Hierzu müssen patientinnenorientierte Regelungen getroffen werden.
Frauenunterstützungseinrichtungen
fördern und langfristig absichern!
Eine erhöhte Aufmerksamkeit des Gesundheitssystems
für das Problem der Gewalt wird erwünschterweise dazu führen,
daß mehr Frauen über Unterstützungseinrichtungen (Frauenhäuser,
Beratungsstellen) informiert werden. Hier muß sichergestellt werden,
daß ausreichend Ressourcen vorhanden sind, um der steigenden Nachfrage
zu entsprechen (vgl. Gewaltschutzgesetz).
Anreize
für das Gesundheitssystem schaffen!
Welche Anreize und Verpflichtungen können geschaffen
werden, um Akteure des Gesundheitssystems zu Bündnispartnerinnen
und -partnern zu machen. Reichen Modellprojekte, Anreizsystem und Wettbewerbe
aus? Wie können Verpflichtungen z.B. in Aus- und Fortbildung geschaffen
werden?
Koordinationsstelle
"Frauen und Gesundheit" NRW
www.frauengesundheit-nrw.de
FFGZ Hagazussa e.V.
Roonstr. 92
50674 Köln
Fon 0221-801 77 78
Fax 0221-240 36 53
koordinationFFGZ@frauengesundheit-nrw.de
IZFG gGmbH
Alte Vlothoer Str. 47-49
32105 Bad Salzuflen
Fon 05222-63 62 94/-95
Fax -97
koordinationIZFG@frauengesundheit-nrw.de
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